BAGP Patientenbeteiligung
Patientenbeteiligung - Motiv und Rechtsgrundlage
Durch Neufassung des § 140f SGB V ist 2004 erstmals eine kollektive Beteiligung von Patienten(beratungs)- Organisationen an den Feinabstimmungen in der Gesundheitsversorgung festgelegt worden. Der Gesetzgeber will so die politischen Entscheidungen im Gesundheitsbereich stärker an den Interessen der Patientinnen und Patienten ausrichten.
Diejenigen Organisationen, die die Interessen von Patientinnen und Patienten auf Bundesebene vertreten, arbeiten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA, www.g-ba.de) mit, wo sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zwar Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht besitzen.
Unterstützt werden sie dabei von der Stabsstelle Patientenbeteiligung, und zwar sowohl organisatorisch als auch inhaltlich. Zu den Formen der Unterstützung zählt insbesondere die Organisation von Fortbildung und Schulungen, die Aufbereitung von Sitzungsunterlagen, die koordinatorische Leitung des Benennungsverfahrens auf Bundesebene sowie die Ausübung des in § 140f Abs. 2 Satz 5 SGB V genannten Antragsrechts.
Die Stabsstelle ist der Geschäftsstelle des G-BA angegliedert. Das Gremiensekretariat der Geschäftsführung ist für die Sitzungsvor- und -nachbereitung des Plenums verantwortlich sowie für die Beschlussvor- und -nachbereitung und das Fristenmanagement der BMG-Prüfungen gemäß § 94 SGB V.
Darüber hinaus sind Patienten(beratungs)- Organisationen auch in den Landesausschüssen, den Zulassungs- und Berufungsausschüssen sowie im Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (www.IQWIG.de) in beratender Funktion beteiligt.
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD von 2005 führte zum Thema Patientenrechte aus:
"Den begonnenen Weg zu einer stärkeren Patientenpartizipation setzen wir mit dem Ziel fort, die Informations- und Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten auszubauen und die Transparenz zu erhöhen."
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP von 2009 hieß es des Weiteren:
"Die Patientenrechte wollen wir in einem eigenen Patientenschutzgesetz bündeln, das wir in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten am Gesundheitswesen erarbeiten werden."
Sie können die Sitzungen des G-BA übrigens live oder nachträglich in der Mediathek des G-BA mitverfolgen.
Patientenbeteiligung - wer macht das?
Zu den in der Patientenbeteiligungs-Verordnung genannten bundesweiten maßgeblichen Organisationen der Patientenbeteiligung gehören:
Für die Betroffenen-Organisationen:
Der Deutsche Behindertenrat mit seinen Organisationen
Für die Patientenberatungsorganisationen:
Die BAGP (BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen)
Die DAG-SHG (Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen)
Der vzbv (Verbraucherzentralen-Bundesverband)
Bei der Beteiligung ist festgeschrieben, dass die Betroffenen-VertreterInnen mindestens die Hälfte der PatientenvertreterInnen in den jeweiligen Gremen bilden sollen. Die tatsächliche Relation ist 2:1 zugunsten der Betroffenen-VertreterInnen.
Für die BAGP sind im Gemeinsamen Bundesausschuss Gregor Bornes und darüberhinaus in den Arbeitsgruppen und Unterausschüssen weitere VertreterInnen der BAGP.
Patientenbeteiligung auf Landesebene
In mehreren Bundesländern gibt es mittlerweile Strukturen zur Unterstützung der Patientenbeteiligung. Nähreres dazu erfahren Sie auf der Seite patientenbeteiligung.de.