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München, den 05.10.2000
ALTE FORDERUNG DER GESUNDHEITSLÄDEN UND PATIENTINNENSTELLEN WIRD VOM BUNDESGESUNDHEITSMINISTERIUM AUFGEGRIFFEN: KASSENPATIENTEN SOLLEN DIE BEHANDLUNG BEIM ARZT GEGENZEICHNEN.
Eine immer wieder geäußerter Vorschlag der PatientInnenstellen und Gesundheitsläden, daß PatientInnen, die gesetzlich krankenversichert sind, die Behandlung bei ihrem Arzt quittieren sollen, wird vom Gesundheitsministerium aufgegriffen.
Nach Informationen des Magazins Der Spiegel soll den Versicherten unmittelbar nach der Behandlung ein Protokoll vorgelegt werden, das in ver-ständlicher Sprache alle erbrachten Leistungen aufführt. Erst nach Quittierung der erbrachten Leistungen durch die PatientInnen soll der Arzt diese mit der Krankenkasse abrechnen können.
Dieser Modus ermöglicht mehr Mitbestimmung und Verantwortung der PatientInnen und es wird damit das eingelöst, was für Privatversicherte schon lange gilt: Die Transparenz der Leistungsabrechnung des Arztes für gesetzlich Versicherte.
Die BAG der PatientInnenstellen fordert weitergehend, die Quittierung der Leistungen sowohl auf die Zahnbehandlung als auch auf den stationären Bereich auszudehnen. Zentraler Punkt ist dabei die verständliche Formulierung der Leistungen.